Bitte fülle die Leerstellen
Laborordnung
Verhalten
1) Im Chemieraum sollen mit fester Sohle getragen werden (mögliche Glassplitter am Boden)
2) Die Oberflächen der sind sauber zu halten.
3) Essen und ist im Chemielabor nicht gestattet.
4) Es ist verboten ohne Anweisung einen Gashahn zu öffnen. (Darauf achten, dass der gelbe Hahn immer steht!)
5) Im Labor arbeitende Personen müssen über die Sicherheitsausrüstung Bescheid wissen (Feuerlöscher, , Notausschalter für Strom, Notdusche…)
Experimentieren
1) Lies dir vor dem Experimentieren die genau durch. Beachte die Hinweise der Chemielehrkraft.
2) Beim Experimentieren ist zu tragen (Schutzbrille, Laborkittel, lange Haare zusammenbinden).
3) Reagenzglasöffnungen dürfen, vor allem beim , niemals in Richtung anderer Personen und auch nicht gegen sich selbst gehalten werden!
4) Im Chemielabor und am eigenen muss konsequent Ordnung gehalten werden. Alle Laborutensilien sind wieder an ihren Platz zurückzustellen. Bitte achte auf Beschriftungen.
5) und zu Bruch gegangene Glasgeräte sind sofort der Chemielehrkraft zu melden!
6) Glas- nur mit Schaufel und Besen aufsammeln (Verletzungsgefahr).
7) Am Ende des Labortages ist der Arbeitsplatz zu reinigen. Nasse Tische sind mit einem Schwammtuch zu säubern und trocken zu wischen. Nach dem Experimentieren sind die zu waschen!
Umgang mit Chemikalien
1) Lebensmittel, die im Chemielabor verwendet werden, gelten als und dürfen nicht mehr verzehrt werden. Vorratsgefäße werden sofort nach der Chemikalienentnahme verschlossen, um ein Vertauschen der zu verhindern!
2) Chemikalien nur mit einem sauberen aus dem Vorratsgefäß entnehmen und diesen eventuell vor der Entnahme mit einem Papiertuch abwischen.
3) Vorratsgefäße müssen entsprechend dem internationalen Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) beschriftet sein. An den Symbolen kann man erkennen ob eine Gefahr für die besteht und welche Regeln zu beachten sind, um einen Umgang mit Chemikalien im Labor zu gewährleisten.
4) Entsorgung der Chemikalien laut .
Ich habe die Laborordnung verstanden und verpflichte mich entsprechend zu handeln.