Frage 1
Da Heiß- und Feuerarbeiten ein hohes Gefährdungspotential mit sich bringen, dürfen Beschäftigte nur unter bestimmten Voraussetzungen dieser Tätigkeit nachgehen. Welche sind es?
Sie müssen volljährig sein, Erfahrung in der Tätigkeit haben und vorher unterwiesen worden sein
Sie müssen min. 16 Jahre alt sein, Erfahrung in der Tätigkeit haben und vorher unterwiesen worden sein
Sie müssen Erfahrung in der Tätigkeit haben und max. 3 Monate zuvor einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben
Frage 2
Auch wenn Beschäftigte zu Heiß- und Feuerarbeiten befugt sind, dürfen sie nicht einfach loslegen: Was ist eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung von Heiß- und Feuerarbeiten?
die Arbeitsfreigabe durch eine verantwortliche Person
eine Raum- oder Außentemperatur von max. 10 Grad, um Bränden vorzubeugen
die Anwesenheit von vier weiteren Personen, die zu allen Seiten den Funkenflug kontrollieren können
Frage 3
Wie kann Ihnen eine verantwortliche Person ihre Zustimmung zu einer Heiß- und Feuerarbeit schriftlich übermitteln?
mit einem Erlaubnisschein
Frage 4
Welche Informationen enthält der Erlaubnisschein NICHT?
Welche persönliche Schutzausrüstung die Beschäftigten bei der jeweiligen Arbeit zu tragen haben
Welche Sicherheitsmaßnahmen vor der Feuer- und Heißarbeit durchzuführen sind
Was bei einem auftretenden Brand zu tun ist
Frage 5
Wo können Beschäftigte eigentlich mehr über die in Deutschland geltenden Sicherheitsvorschriften bei Heiß- und Feuerarbeiten erfahren?
bei den betrieblichen Unfallgenossenschaften und Krankenkassen
bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – und ihrem Spitzenverband: der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
beim Bundesministerium für Unfallschutz